Petitionsrecht

Jede Person kann Petitionen an öffentliche Verwaltungen zu Angelegenheiten ihrer Zuständigkeit richten. Es ist ein Grundrecht (Artikel 29 der spanischen Verfassung), geregelt durch das Organgesetz 4/2001.

Worum es geht

Ein förmliches Schreiben, in dem du eine Verwaltung um etwas Konkretes bittest: Auskunft, eine Maßnahme, eine Verbesserung… Weder Anwalt noch amtliches Formular sind nötig.

Fristen

Eingangsbestätigung innerhalb von 10 Werktagen. Begründete Antwort spätestens 3 Monate nach Einreichung.

So wird es eingereicht

Über die elektronische Amtsstelle der Institution (mit Zertifikat, Cl@ve oder elektronischem Ausweis) oder unterschrieben bei ihrem Register vor Ort.

Dieser Assistent hilft dir, das Schreiben in der rechtlichen Struktur zu verfassen. Er reicht die Petition nicht ein und prüft deine Identität nicht: Du reichst sie ein.

Schritt 1 von 4

Sie muss für das Thema zuständig sein: die Gemeinde für Kommunales, der Cabildo für Inselstraßen, Verkehr oder Umwelt, der CAAF für Wasser.