Petitionsrecht
Jede Person kann Petitionen an öffentliche Verwaltungen zu Angelegenheiten ihrer Zuständigkeit richten. Es ist ein Grundrecht (Artikel 29 der spanischen Verfassung), geregelt durch das Organgesetz 4/2001.
Worum es geht
Ein förmliches Schreiben, in dem du eine Verwaltung um etwas Konkretes bittest: Auskunft, eine Maßnahme, eine Verbesserung… Weder Anwalt noch amtliches Formular sind nötig.
Fristen
Eingangsbestätigung innerhalb von 10 Werktagen. Begründete Antwort spätestens 3 Monate nach Einreichung.
So wird es eingereicht
Über die elektronische Amtsstelle der Institution (mit Zertifikat, Cl@ve oder elektronischem Ausweis) oder unterschrieben bei ihrem Register vor Ort.
Dieser Assistent hilft dir, das Schreiben in der rechtlichen Struktur zu verfassen. Er reicht die Petition nicht ein und prüft deine Identität nicht: Du reichst sie ein.
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